Was von deinem OnlyFans-Umsatz übrig bleibt

Aus deiner monatlichen Plattformauszahlung und deinen Betriebsausgaben rechnet dieses Werkzeug aus, was nach Kassenbeiträgen, Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer bei dir bleibt — im Monat und im Jahr. Es braucht unter einer Minute, rechnet in deinem Browser und verlangt weder Konto noch E-Mail-Adresse.

Deine Zahlen

Deine Zahlen bleiben in deinem Browser. Dieser Rechner schickt nichts an einen Server, speichert nichts und legt keinen Verlauf an — es gibt keinen Absenden-Knopf, der das täte.

Der Betrag, der bei dir ankommt, pro Monat — nach dem Anteil der Plattform.

€ im Monat

Ausrüstung, Software, Steuerberatung, Requisiten, anteilig das Arbeitszimmer — pro Monat.

€ im Monat

Gehalt aus einem Hauptjob, Minijob, Vermietung. Sie heben deinen Steuersatz auf den Gewinn.

€ im Jahr

Steht auf der Website deiner Stadt oder Gemeinde. Leer heißt: die Gewerbesteuer wird nicht gerechnet.

%

Steht auf deinem Beitragsbescheid. Leer heißt: Kranken- und Pflegeversicherung werden nicht gerechnet.

%

Dir bleibt

3.659 € im Monat, 43.909 € im Jahr.

Von den nächsten 1.200 € Gewinn bleiben dir 62,3 %. Das ist die Zahl, die jede Umsatzsteigerung übersetzt: ein Zuwachs auf der Plattform ist nicht der Zuwachs auf deinem Konto.

PostenIm Jahr
Plattformauszahlung60.000 €
Betriebsausgaben§ 4 Abs. 4 EStG-3.000 €
Gewinn57.000 €
Kranken- und Pflegeversicherungnicht gerechnet — kein Zusatzbeitrag0 €
Zu versteuerndes EinkommenGewinn plus weitere Einkünfte, minus abziehbarer Beiträge (§ 10 EStG)57.000 €
Einkommensteuer§ 32a EStG-13.091 €
Solidaritätszuschlag0 €
Gewerbesteuernicht gerechnet — kein Hebesatz0 €
Bleibt im Jahr43.909 €
Bleibt im Monat3.659 €

Dieses Ergebnis ist unvollständig — hier fehlt etwas:

  • Gewerbesteuer: nicht gerechnet. Den Hebesatz setzt jede Gemeinde selbst fest (§ 16 GewStG), und zwischen der günstigsten und der teuersten Gemeinde liegt ein Vielfaches. Einen bundesweiten Wert gibt es nicht — trag deinen ein, dann rechnet der Rechner sie mit, samt Anrechnung nach § 35 EStG.
  • Kranken- und Pflegeversicherung: nicht gerechnet. Den Zusatzbeitrag setzt jede Kasse selbst fest (§ 242 SGB V). Er steht auf deinem Beitragsbescheid. Solange er fehlt, ist der Betrag unten zu hoch — die Beiträge sind in Deutschland der größte Block neben der Steuer.

Das ist, was allein übrig bleibt. Wie stark eine Agentur deinen Umsatz steigern müsste, damit nach ihrer Provision netto mehr bei dir ankommt als jetzt, rechnet das nächste Werkzeug aus — und es darf gegen die Agentur ausgehen. Netto-Schwelle berechnen.

Dieses Szenario behalten

Der Rechner speichert nichts — beim nächsten Öffnen fängst du wieder bei den Vorgaben an. Trag deine E-Mail-Adresse ein, dann bekommst du genau diese Rechnung als Übersicht zugeschickt, mit den Zahlen, die du eingegeben hast.

Nur für diese Übersicht und für das, was du danach ausdrücklich abonnierst. In jeder E-Mail steht ein Abmeldelink.

Welche Abgaben auf einen OnlyFans-Umsatz in Deutschland anfallen

Auf einen OnlyFans-Umsatz in Deutschland fallen vier Blöcke an: Kranken- und Pflegeversicherung, Einkommensteuer nach § 32a EStG, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Bemessungsgrundlage ist nicht der Umsatz, sondern der Gewinn — also erst nach Abzug der Betriebsausgaben. Die Reihenfolge entscheidet über den Betrag.

Der größte Fixblock ist in Deutschland nicht die Steuer, sondern die Krankenkasse. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 % (§ 241 SGB V), der ermäßigte ohne Krankengeldanspruch 14 % (§ 243 SGB V). Dazu kommen 3,4 % Pflegeversicherung und für Kinderlose ab 23 ein Zuschlag von 0,6 % (§ 55 SGB XI).

Die Einkommensteuer setzt erst über dem Grundfreibetrag von 12.348 € ein und steigt dann stückweise quadratisch bis zum Spitzensatz von 42 % (§ 32a EStG). Den Solidaritätszuschlag von 5,5 % zahlt seit der Reform nur noch, wer die Freigrenze von 20.350 € Einkommensteuer reißt — für die allermeisten Creatorinnen also gar nicht. Gewerbesteuer fällt erst über einem Freibetrag von 24.500 € an (§ 11 GewStG) und wird anschließend auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG).

Wie rechnest du das von Hand?

Von Hand geht es in vier Schritten: Gewinn bilden, Kranken- und Pflegeversicherung auf die richtige Bemessungsgrundlage rechnen, das zu versteuernde Einkommen nach Sonderausgabenabzug bestimmen, dann Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Die Reihenfolge ist nicht beliebig, weil jeder Schritt die Grundlage des nächsten verändert.

  1. Gewinn bilden. Ziehe von der Summe, die die Plattform dir im Jahr auszahlt, deine Betriebsausgaben ab: Ausrüstung, Software, Steuerberatung, anteilig das Arbeitszimmer. Übrig bleibt der Gewinn nach § 4 EStG.
  2. Kranken- und Pflegeversicherung rechnen. Nimm deinen Gewinn durch zwölf, aber mindestens die Mindestbemessungsgrundlage und höchstens die Beitragsbemessungsgrenze. Auf diesen Betrag zahlst du den Beitragssatz deiner Kasse plus Zusatzbeitrag und den Pflegebeitrag.
  3. Zu versteuerndes Einkommen bestimmen. Addiere weitere Einkünfte zum Gewinn und ziehe den als Sonderausgaben abziehbaren Teil deiner Beiträge ab (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Der Krankenversicherungsbeitrag ist dabei zu kürzen, wenn er Krankengeld enthält.
  4. Einkommensteuer, Soli und Gewerbesteuer rechnen. Wende den Tarif des § 32a EStG auf das zu versteuernde Einkommen an, prüfe die Freigrenze des Solidaritätszuschlags und rechne die Gewerbesteuer mit dem Hebesatz deiner Gemeinde, abzüglich der Anrechnung nach § 35 EStG.

Wo die Rechnung von Hand bricht

Von Hand scheitert die Rechnung an drei Stellen: am stückweise quadratischen Tarif des § 32a EStG, an der Unter- und Obergrenze der Beitragsbemessung und an der Milderungszone des Solidaritätszuschlags. Alle drei sind Sprungstellen, und ein linear geschätzter Durchschnittssatz liegt dort um Tausende Euro daneben.

  • Der Tarif ist keine Prozentzahl. § 32a EStG beschreibt vier Zonen, zwei davon quadratisch. Wer mit einem Durchschnittssteuersatz rechnet, bekommt im Bereich zwischen 12.348 € und 69.878 € zu versteuerndem Einkommen ein Ergebnis, das um Tausende Euro daneben liegt.
  • Die Beitragsbemessung hat zwei Grenzen. Nach unten die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 € im Monat (§ 240 Abs. 4 SGB V), nach oben die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat. Beide machen den Beitrag zu einer nicht-linearen Funktion deines Gewinns.
  • Der Solidaritätszuschlag hat eine Milderungszone. Über der Freigrenze wird er auf 11,9 % des übersteigenden Betrags gekappt (§ 4 Satz 2 SolzG). Ohne diese Kappung würde ein Euro über der Freigrenze schlagartig mehrere hundert Euro auslösen — der Fehler, den fast jeder frei verfügbare Rechner macht.

Woher die Zahlen stammen und was fehlt

Alle Werte dieses Rechners stammen aus dem konsolidierten Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de und tragen ihre Fundstelle. Zwei Eingaben kann kein Modell liefern: den Gewerbesteuer-Hebesatz deiner Gemeinde und den Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse. Ohne sie bleibt der jeweilige Posten ungerechnet statt geschätzt.

Die Werte gelten für den Veranlagungszeitraum und wurden am direkt aus dem Gesetzestext geprüft, nicht aus Sekundärquellen. Neu zu prüfen sind sie jeweils zum 1. Januar und nach jedem Steueränderungsgesetz.

Der Umsatzsteuersatz von 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG) spielt in dieser Rechnung keine Rolle, solange nicht geklärt ist, wo die Leistung an die Plattform umsatzsteuerlich erbracht wird. Was der Rechner trotzdem prüft, ist die Kleinunternehmergrenze: 25.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr (§ 19 Abs. 1 Satz 1 UStG). Das ist eine Umsatzfrage und damit belegbar.

Wer die offenen Punkte mit einer Kanzlei klären will, die das Geschäftsmodell kennt, findet sie in der Übersicht der Steuerberater für OnlyFans-Creator: jede Kanzlei mit der Quelle auf ihrer eigenen Website, ohne Ranking.

Häufige Fragen

Ist OnlyFans in Deutschland gewerblich oder freiberuflich?
Die Tätigkeit gilt regelmäßig als gewerblich und nicht als freiberuflich. Das ist der Punkt, an dem im deutschen Markt am häufigsten falsch informiert wird, und er entscheidet darüber, ob Gewerbesteuer anfällt. Lass deinen Fall von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater bestätigen.
Warum zahle ich Krankenkassenbeiträge auf mehr, als ich verdiene?
Weil § 240 Abs. 4 Satz 1 SGB V eine Mindestbemessungsgrundlage vorschreibt. Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen mindestens auf 1.318,33 € im Monat Beiträge, auch wenn der Gewinn darunter liegt. Kleine Konten trifft das überproportional.
Rechnet dieser Rechner Umsatzsteuer auf meine Auszahlung?
Nein. Wo die Leistung an eine von Fenix International Ltd. im Vereinigten Königreich betriebene Plattform umsatzsteuerlich erbracht wird, ist nicht durch ein BMF-Schreiben geklärt. Statt eine Zahl zu erfinden, setzt das Modell keine Umsatzsteuer an und sagt das.
Was passiert, wenn ich Hebesatz und Zusatzbeitrag leer lasse?
Dann rechnet das Modell Gewerbesteuer beziehungsweise Kranken- und Pflegeversicherung nicht, und am Ergebnis steht, welcher Posten fehlt. Der Betrag, der übrig bleibt, ist in diesem Fall zu hoch — er ist keine Schätzung, sondern eine unvollständige Rechnung.
Muss ich meine Zahlen irgendwo eingeben oder abschicken?
Nur oben im Rechner, und sie bleiben in deinem Browser. Es gibt keinen Absenden-Knopf, keinen Server, der sie entgegennimmt, und keinen Verlauf. Das vollständige Ergebnis erscheint ohne Konto und ohne E-Mail-Adresse.