Steuerberater für OnlyFans-Creator: 12 Kanzleien in Deutschland, 1 in Österreich

Auf dieser Seite stehen alle Steuerkanzleien, die auf ihrer eigenen Website OnlyFans-Creator oder Content-Creator ausdrücklich als Mandanten nennen: 12 in Deutschland und 1 in Österreich, jede mit der Fundstelle als Quelle, mit den veröffentlichten Kontaktdaten und nach Stadt geordnet. Kein Ranking, keine Bewertung, keine Empfehlung: gelistet wird, wer es selbst belegt.

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13 von 13 Kanzleien

Deutschland

Ansbach

Augsburg

Berlin

Bremen

Düsseldorf

Kerpen

Köln

Lauf an der Pegnitz

  • taxcare Steuerberatungsgesellschaft mbH

    Kathrin Bengl

    Lauf an der Pegnitz

    gelistetonline / bundesweit
    • · laufende Steuerberatung
    • · Gründung
    • · Rechtsformwechsel

    Empfehlungslink dieser Kanzlei: /application/?ref=taxcareFür Mandantinnen, die nach einer Agentur fragen. Läuft in unsere Bewerbung und ist dort als Empfehlung sichtbar.Geprüft am 2026-09-10

Mömlingen

Oldenburg

Wasserburg am Inn

Österreich

Wien

Warum eine Creatorin eine Kanzlei braucht, die die Plattform kennt

Eine OnlyFans-Creatorin ist in Deutschland in der Regel Gewerbetreibende mit Auslandsumsatz: Die Plattform zieht ihre Provision vor der Auszahlung ab, sitzt im Vereinigten Königreich, und die umsatzsteuerliche Behandlung dieser Gutschrift ist bis heute nicht amtlich geklärt. Dazu kommen die Kleinunternehmergrenze, die Krankenkasse und die Gewerbesteuer. Eine Kanzlei, die das zum ersten Mal sieht, lernt auf deine Rechnung.

Vier Punkte entscheiden, ob eine Kanzlei dein Geschäft versteht. Erstens die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG: 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr, wobei die laufende Grenze seit der Reform eine harte Kappung ist und nicht mehr eine Prognose. Zweitens die Umsatzsteuer auf die Plattformgutschrift: Ob § 13b UStG greift und wo der Leistungsort liegt, ist nicht durch ein BMF-Schreiben belegt, und eine Kanzlei sollte sagen können, worauf sie ihre Praxis stützt, statt einen Regelsatz von 19 % einfach anzuwenden oder einfach wegzulassen.

Drittens die Meldepflicht der Plattformen: Seit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz melden Betreiber Umsätze ihrer Anbieterinnen an die Finanzverwaltung, das Finanzamt kennt deine Zahlen also ohnehin. Viertens die Betriebsausgaben: Die Agenturprovision ist nach § 4 Abs. 4 EStG betrieblich veranlasst und damit abziehbar, was in Frankreich zum Beispiel nicht gilt. Was davon netto übrig bleibt, rechnet unser Steuerrechner für OnlyFans-Umsatz aus dem Gesetzestext vor.

Was du im ersten Gespräch fragen solltest

Sechs Fragen zeigen in zehn Minuten, ob eine Kanzlei das Geschäftsmodell kennt: Einstufung als Gewerbe, Kleinunternehmergrenze, Umsatzsteuer auf die Plattformgutschrift, Mindestbeitrag der Krankenkasse, anerkannte Betriebsausgaben und die Form der Zusammenarbeit. Eine Kanzlei, die auf alle sechs eine begründete Antwort hat, hat das schon einmal gemacht.

  1. Gewerblich oder freiberuflich: Wie stufen Sie meine Tätigkeit ein, und was bedeutet das für die Gewerbesteuer oberhalb des Freibetrags von 24.500 €?
  2. Kleinunternehmerregelung: Die Grenze liegt bei 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr. Wann reiße ich sie, und was passiert dann mitten im Jahr?
  3. Umsatzsteuer auf die Plattformgutschrift: Wie behandeln Sie Leistungsort und Reverse-Charge gegenüber einer Plattform mit Sitz im Vereinigten Königreich, und worauf stützen Sie sich dabei?
  4. Krankenkasse: Beiträge werden mindestens auf 1.318,33 € im Monat berechnet, auch bei kleinerem Gewinn. Wie planen Sie das in die Vorauszahlungen ein?
  5. Betriebsausgaben: Welche Kosten erkennen Sie an, etwa die Agenturprovision, Equipment, Software, Anteile der Wohnung, und wie dokumentiere ich sie?
  6. Zusammenarbeit: Arbeiten Sie vollständig digital, mit welcher Software, zu welchem Festpreis, und wie gehen Sie mit Diskretion und Klarnamen um?

Häufige Fragen

Ist Bunny Agency ein Steuerbüro?
Nein. Bunny Agency ist eine Management-Agentur für Creatorinnen und erbringt keine Steuerberatung. Wir veröffentlichen diese Liste, weil unsere Creatorinnen regelmäßig nach einer Kanzlei fragen, die ihr Geschäftsmodell kennt, und weil es bisher keine neutrale Übersicht gab. Steuerliche Fragen klärst du mit einer der gelisteten Kanzleien oder einer anderen Steuerberaterin.
Wie kommt eine Kanzlei auf diese Liste?
Eine Kanzlei wird aufgenommen, wenn sie auf ihrer eigenen Website OnlyFans-Creator oder Content-Creator ausdrücklich als Mandanten nennt. Diese Fundstelle ist als Quelle an jedem Eintrag verlinkt. Kontaktdaten übernehmen wir so, wie die Kanzlei sie veröffentlicht, aus Impressum und Website. Eine E-Mail an die unten genannte Adresse genügt für Aufnahme, Korrektur oder Entfernung.
Was bedeutet „Verifizierter Partner“?
Verifizierte Partnerin oder Partner ist eine Kanzlei, die von ihrer eigenen Website auf diese Übersicht oder unseren Steuerrechner verlinkt und das schriftlich bestätigt hat. Erst dann zeigen wir Logo, eine namentliche Ansprechperson und einen direkten Terminlink. Alle anderen Kanzleien sind schlicht gelistet, und zwar mit exakt denselben Angaben. Die Liste selbst bleibt für alle kostenlos.
Ist meine OnlyFans-Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich?
In der Regel gewerblich. Deshalb gibt es eine Gewerbeanmeldung und oberhalb des Freibetrags von 24.500 € Gewerbesteuer, deren Hebesatz jede Gemeinde selbst festlegt. Genau diese Einstufung wird im deutschen Markt am häufigsten falsch dargestellt, und sie gehört zu den ersten Fragen an eine Kanzlei. Die Gewerbesteuer wird nach § 35 EStG zum Teil auf die Einkommensteuer angerechnet.
Warum fehlen Hamburg, Frankfurt und Stuttgart?
Weil wir zum Prüfdatum keine Kanzlei in diesen Städten gefunden haben, die OnlyFans-Creator auf ihrer eigenen Website als Mandanten nennt. Wir nehmen keine Kanzlei ohne diese Fundstelle auf, auch nicht zum Auffüllen. Alle gelisteten Kanzleien arbeiten digital und bundesweit, der Standort ist also für die Zusammenarbeit zweitrangig.