Was bleibt von deinem Umsatz — nach deutscher Steuer

Auf dieser Seite steht für jedes Umsatzband und jeden steuerlichen Status eine eigene Rechnung: wie viel Gewinn bleibt, was das Finanzamt davon nimmt und an welcher Grenze die Antwort springt. Jede Rechnung kommt aus dem Gesetzestext, jede Seite bringt einen vorbefüllten Rechner mit, keine verlangt ein Konto.

Vorbefüllt mit deinem Fall: 3.000 € im Monat in der Regelbesteuerung — such deinen Fall unten oder rechne hier direkt

Änder jede Zahl, das Ergebnis rechnet sofort neu. Deine Zahlen bleiben in deinem Browser. Dieser Rechner schickt nichts an einen Server, speichert nichts und legt keinen Verlauf an — es gibt keinen Absenden-Knopf, der das täte.

Was die Plattform dir heute auszahlt, bevor eine Agentur im Spiel ist.

Ausrüstung, Software, Steuerberatung, anteilige Miete. Vorbefüllt mit null — jeder Euro, den du einträgst, senkt die Steuer.

Bunny Agency nennt die Spanne vor jedem Gespräch. Trag den Satz ein, der dir genannt wurde.

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Um wie viel Prozent soll dein Umsatz mit der Agentur steigen?

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Dein Bruttogehalt aus einem Hauptjob oder andere Einkünfte. Ohne diese Zahl ist die Rechnung bei einem Nebenerwerb unvollständig.

Steht auf deinem Beitragsbescheid. Ohne ihn rechnet das Modell Kranken- und Pflegeversicherung nicht.

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Steht auf der Website deiner Gemeinde. Ohne ihn rechnet das Modell die Gewerbesteuer nicht.

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Damit sich die Agentur für dich trägt, muss dein Umsatz um mindestens 33,3 % steigen.

Mit dem eingetragenen Zuwachs bleiben dir 629 € im Jahr WENIGER als allein.

Postenalleinmit Agentur
Umsatz im Jahr36.000 €46.800 €
Provision0 €-11.700 €
Gewinnnach Provision und Betriebsausgaben36.000 €35.100 €
Kranken- und Pflegeversicherung0 €0 €
Einkommensteuer-5.971 €-5.700 €
Solidaritätszuschlag0 €0 €
Gewerbesteuer0 €0 €
bleibt im Jahr30.029 €29.400 €
bleibt im Monat2.502 €2.450 €
Gesamtumsatz nach § 19 UStGdie Größe, an der die Kleinunternehmergrenze hängt36.000 €46.800 €

Dieses Ergebnis ist unvollständig — hier fehlt etwas:

  • Kranken- und Pflegeversicherung sind NICHT gerechnet. Den Zusatzbeitrag setzt jede Kasse selbst fest (§ 242 SGB V); einen bundesweiten Wert gibt es nicht. Trag den Satz deiner Kasse ein, dann rechnet das Modell den Block mit — und das Ergebnis fällt spürbar.
  • Die Gewerbesteuer ist NICHT gerechnet. Den Hebesatz setzt jede Gemeinde selbst fest (§ 16 GewStG), real von 200 bis über 900 Prozent. Trag den Hebesatz deiner Gemeinde ein; liegt dein Gewerbeertrag unter dem Freibetrag, bleibt das Ergebnis null.

Denselben Rechner ohne Vorbelegung öffnen — dort steht auch, wie die Schwelle hergeleitet wird.

Dieses Szenario behalten

Der Rechner speichert nichts — beim nächsten Öffnen fängst du wieder bei den Vorgaben an. Trag deine E-Mail-Adresse ein, dann bekommst du genau diese Rechnung als Übersicht zugeschickt, mit den Zahlen, die du eingegeben hast.

Nur für diese Übersicht und für das, was du danach ausdrücklich abonnierst. In jeder E-Mail steht ein Abmeldelink.

Such deinen Fall

Die Übersicht unten ist nach steuerlichem Status geordnet und darin nach Monatsumsatz. Such die Zeile, die auf dich zutrifft; die Seite dahinter rechnet genau diesen Fall durch und bringt einen Rechner mit, der bereits mit deinen Werten startet.

Regelbesteuerung

Umsatz im MonatGewinn im JahrEinkommensteuerSeite
1.000 €12.000 €0 €1.000 € OnlyFans-Umsatz im Monat als Regelbesteuerung
1.000 €12.000 €0 €1.000 € Fansly-Umsatz im Monat als Regelbesteuerung
1.000 €12.000 €0 €1.000 € ManyVids-Umsatz im Monat als Regelbesteuerung
2.000 €24.000 €2.587 €2.000 € OnlyFans-Umsatz im Monat als Regelbesteuerung
2.000 €24.000 €2.587 €2.000 € Fansly-Umsatz im Monat als Regelbesteuerung
2.000 €24.000 €2.587 €2.000 € ManyVids-Umsatz im Monat als Regelbesteuerung
3.000 €36.000 €5.971 €3.000 € OnlyFans-Umsatz im Monat als Regelbesteuerung
3.000 €36.000 €5.971 €3.000 € Fansly-Umsatz im Monat als Regelbesteuerung
3.000 €36.000 €5.971 €3.000 € ManyVids-Umsatz im Monat als Regelbesteuerung
5.000 €60.000 €14.233 €5.000 € OnlyFans-Umsatz im Monat als Regelbesteuerung
5.000 €60.000 €14.233 €5.000 € Fansly-Umsatz im Monat als Regelbesteuerung
5.000 €60.000 €14.233 €5.000 € ManyVids-Umsatz im Monat als Regelbesteuerung
7.500 €90.000 €26.664 €7.500 € OnlyFans-Umsatz im Monat als Regelbesteuerung
7.500 €90.000 €26.664 €7.500 € Fansly-Umsatz im Monat als Regelbesteuerung
7.500 €90.000 €26.664 €7.500 € ManyVids-Umsatz im Monat als Regelbesteuerung
10.000 €120.000 €39.264 €10.000 € OnlyFans-Umsatz im Monat als Regelbesteuerung
10.000 €120.000 €39.264 €10.000 € Fansly-Umsatz im Monat als Regelbesteuerung
10.000 €120.000 €39.264 €10.000 € ManyVids-Umsatz im Monat als Regelbesteuerung
15.000 €180.000 €64.464 €15.000 € OnlyFans-Umsatz im Monat als Regelbesteuerung
15.000 €180.000 €64.464 €15.000 € Fansly-Umsatz im Monat als Regelbesteuerung
15.000 €180.000 €64.464 €15.000 € ManyVids-Umsatz im Monat als Regelbesteuerung
20.000 €240.000 €89.664 €20.000 € OnlyFans-Umsatz im Monat als Regelbesteuerung
20.000 €240.000 €89.664 €20.000 € Fansly-Umsatz im Monat als Regelbesteuerung
20.000 €240.000 €89.664 €20.000 € ManyVids-Umsatz im Monat als Regelbesteuerung
30.000 €360.000 €142.529 €30.000 € OnlyFans-Umsatz im Monat als Regelbesteuerung
30.000 €360.000 €142.529 €30.000 € Fansly-Umsatz im Monat als Regelbesteuerung
30.000 €360.000 €142.529 €30.000 € ManyVids-Umsatz im Monat als Regelbesteuerung
50.000 €600.000 €250.529 €50.000 € OnlyFans-Umsatz im Monat als Regelbesteuerung
50.000 €600.000 €250.529 €50.000 € Fansly-Umsatz im Monat als Regelbesteuerung
50.000 €600.000 €250.529 €50.000 € ManyVids-Umsatz im Monat als Regelbesteuerung

Nebenerwerb

An welchen Grenzen springt die Antwort?

Sieben Grenzen entscheiden darüber, wie viel von einem Umsatz übrig bleibt: der Grundfreibetrag, zwei Tarifzonengrenzen, der Gewerbesteuer-Freibetrag, beide Kleinunternehmergrenzen und die Beitragsbemessungsgrenze. Zwischen zwei Grenzen ändert sich die Antwort stetig; an einer Grenze springt sie.

Die Umsatzbänder dieser Übersicht sind an genau diesen Kanten aufgehängt und nicht nach runden Zahlen gewählt. Wo zwischen zwei Bändern weder eine Rechtsgrenze noch ein Tarifsprung liegt, gibt es keine zweite Seite — deshalb sind es 76 Fälle und nicht 200.

Grenze im JahrFundstelleWas oberhalb anders ist
12.348 €§ 32a Abs. 1 EStGUnterhalb des Grundfreibetrags fällt keine Einkommensteuer an. Der erste Euro darüber wird besteuert, der letzte darunter nicht.
17.799 €§ 32a Abs. 1 EStGOberhalb dieser Grenze endet die erste Progressionszone. Der Steuersatz auf jeden weiteren Euro steigt ab hier deutlich langsamer, liegt aber schon spürbar über dem Eingangssatz.
24.500 €§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStGBis zum Freibetrag fällt keine Gewerbesteuer an. Oberhalb fällt sie auf den übersteigenden Teil an — und wie viel, hängt am Hebesatz deiner Gemeinde, für den es keinen bundesweiten Wert gibt.
25.000 €§ 19 Abs. 1 Satz 1 UStGWer in einem Kalenderjahr mehr Gesamtumsatz macht, ist im Folgejahr keine Kleinunternehmerin mehr und weist ab dann Umsatzsteuer aus.
69.750 €§ 2 Abs. 2 SVBezGrVAb der Beitragsbemessungsgrenze steigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht weiter. Jeder Euro darüber ist beitragsfrei — der einzige Punkt der ganzen Rechnung, an dem mehr Umsatz relativ günstiger wird.
69.878 €§ 32a Abs. 1 EStGOberhalb dieser Grenze gilt auf jeden weiteren Euro der Spitzensteuersatz. Die Progression ist dort zu Ende: der Grenzsatz bleibt konstant, statt weiter zu steigen.
100.000 €§ 19 Abs. 1 Satz 1 UStGWird diese Grenze im laufenden Jahr gerissen, endet die Steuerbefreiung ab genau dem Umsatz, der sie reißt — nicht erst im Folgejahr. Seit der Neufassung ist es eine Kappung mitten im Jahr, keine Prognose.
277.825 €§ 32a Abs. 1 EStGOberhalb dieser Grenze steigt der Grenzsteuersatz ein letztes Mal. Betroffen ist nur der Teil des Einkommens, der darüber liegt.

Welche Fälle es hier bewusst nicht gibt

Vier Fälle fehlen absichtlich: die Kleinunternehmerin oberhalb der Vorjahresgrenze, der Nebenerwerb ab fünfstelligen Monatsumsätzen, Plattformen mit deckungsgleicher Antwort und die Studentin. Für die ersten drei gibt es eine ableitbare Begründung, für die vierte fehlt dem Modell schlicht jeder Wert.

  • Kleinunternehmerin oberhalb von 25.000 € Jahresumsatz. Den Fall gibt es nicht: wer im Vorjahr mehr Gesamtumsatz hatte, ist im laufenden Jahr keine Kleinunternehmerin mehr (§ 19 Abs. 1 Satz 1 UStG). Eine Seite darüber wäre eine Seite über einen Zustand, den das Gesetz nicht kennt.
  • Nebenerwerb ab fünfstelligen Monatsumsätzen. Wer neben einem Hauptjob oder einem Studium sechsstellig im Jahr umsetzt, hat den Status längst gewechselt. Die Seite beschriebe einen Fall, der so nicht vorkommt.
  • Plattformen mit deckungsgleicher Antwort. Zwei Plattformen mit demselben Betreibersitz und derselben umsatzsteuerlichen Beurteilung ergeben dieselbe Rechnung. Solange kein belegter Plattformanteil in die Rechnung eingeht, sind sie eine Seite.
  • Die Studentin. Für sie führt das Fiskalmodell keinen Wert: weder den Beitragssatz der studentischen Krankenversicherung noch eine Werkstudentengrenze. Der Rechner könnte den Fall nicht vorbefüllen, und ein aus dem allgemeinen Beitragssatz abgeleiteter Wert wäre ein Vielfaches des richtigen — plausibel formatiert, mit Fundstelle daneben, und falsch. Diese Seiten kommen erst, wenn die Werte belegt sind.

Der Bestand umfasst 10 Umsatzbänder, 3 Status und 4 Plattformen. Veröffentlicht ist bisher die erste Kohorte mit 50 Seiten; die nächste folgt erst, wenn die erste gemessen ist.

Wie geht es nach der Zahl weiter?

Nach der Zahl steht die Frage, ob eine Agentur sich rechnet. Die Netto-Schwelle ist der Umsatzzuwachs in Prozent, den eine Agentur mindestens liefern muss, damit dir nach Provision und nach deutscher Steuer mehr netto bleibt als allein. Der Rechner dafür verlangt kein Konto.

Jede Fallseite bringt diesen Rechner bereits mit ihrem Szenario vorbefüllt mit. Wer ihn frei bedienen will, findet ihn unter Netto-Schwelle berechnen, zusammen mit der Herleitung und dem Grund, warum das Ergebnis auch gegen eine Agentur ausfallen darf. Wer erst wissen will, was ohne Agentur übrig bleibt, ist mit dem Steuerrechner richtig. Und wer danach eine Kanzlei sucht, die das Geschäftsmodell kennt, findet sie in der Übersicht der Steuerberater für OnlyFans-Creator.

Häufige Fragen

Warum gibt es nicht für jede Plattform und jeden Betrag eine Seite?
Weil zwei Seiten, die dieselbe Zahl und dieselbe Begründung liefern, eine Seite sind. Aus 200 möglichen Kombinationen bleiben 76 übrig; der Rest ist gestrichen, weil er rechtlich unmöglich, unplausibel, deckungsgleich mit einer anderen Seite oder mit dem vorhandenen Modell nicht rechenbar ist. Eine Seite ohne eigene Antwort wäre eine Seite ohne Grund.
Warum fehlen Kranken- und Pflegeversicherung in den Zahlen?
Weil der Zusatzbeitrag von jeder Krankenkasse selbst festgesetzt wird (§ 242 SGB V) und es keinen bundesweiten Wert gibt. Ein Durchschnitt wäre die falsche Zahl: die Spanne zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse ist größer als der Fehler, den ein Durchschnitt verdeckt. Trag deinen Satz in den Rechner ein, dann wird der Block mitgerechnet.
Gelten die Rechnungen auch für Österreich und die Schweiz?
Nein. Alle Seiten rechnen nach deutschem Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- und Sozialversicherungsrecht. Österreich und die Schweiz haben eigene Systeme mit eigenen Grenzen, und ein aus dem deutschen Modell abgeleiteter Wert wäre still falsch — er sähe plausibel aus und wäre es nicht.
Woher stammen die Steuerwerte?
Aus dem konsolidierten Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de, abgerufen und geprüft am angegebenen Prüfdatum. Jede Zahl auf jeder Seite kommt aus demselben Modell wie der Rechner; es gibt keinen von Hand getippten Steuerwert in der Prosa. Wo ein Wert nicht belegbar war, rechnet das Modell den Posten gar nicht, statt zu schätzen.