Was bleibt von 5.000 € Fansly-Umsatz im Monat im Nebenerwerb?

Ein Nebenerwerb von 5.000 € Fansly-Umsatz im Monat erhöht dein zu versteuerndes Einkommen um 60.000 € im Jahr. Was davon abgeht, hängt an deinem Hauptjob: der Gewinn wird oben auf dein Gehalt gerechnet und mit deinem höchsten Steuersatz belastet. Fansly wird nach unserer Recherche von Select Media LLC in den USA betrieben.

Vorbefüllt mit deinem Fall: 5.000 € im Monat im Nebenerwerb

Änder jede Zahl, das Ergebnis rechnet sofort neu. Deine Zahlen bleiben in deinem Browser. Dieser Rechner schickt nichts an einen Server, speichert nichts und legt keinen Verlauf an — es gibt keinen Absenden-Knopf, der das täte.

Was die Plattform dir heute auszahlt, bevor eine Agentur im Spiel ist.

Ausrüstung, Software, Steuerberatung, anteilige Miete. Vorbefüllt mit null — jeder Euro, den du einträgst, senkt die Steuer.

Bunny Agency nennt die Spanne vor jedem Gespräch. Trag den Satz ein, der dir genannt wurde.

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Um wie viel Prozent soll dein Umsatz mit der Agentur steigen?

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Dein Bruttogehalt aus einem Hauptjob oder andere Einkünfte. Ohne diese Zahl ist die Rechnung bei einem Nebenerwerb unvollständig.

Steht auf deinem Beitragsbescheid. Ohne ihn rechnet das Modell Kranken- und Pflegeversicherung nicht.

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Steht auf der Website deiner Gemeinde. Ohne ihn rechnet das Modell die Gewerbesteuer nicht.

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Damit sich die Agentur für dich trägt, muss dein Umsatz um mindestens 33,3 % steigen.

Mit dem eingetragenen Zuwachs bleiben dir 925 € im Jahr WENIGER als allein.

Postenalleinmit Agentur
Umsatz im Jahr60.000 €78.000 €
Provision0 €-19.500 €
Gewinnnach Provision und Betriebsausgaben60.000 €58.500 €
Kranken- und Pflegeversicherung0 €0 €
Einkommensteuer-14.233 €-13.658 €
Solidaritätszuschlag0 €0 €
Gewerbesteuer0 €0 €
bleibt im Jahr45.767 €44.842 €
bleibt im Monat3.814 €3.737 €
Gesamtumsatz nach § 19 UStGdie Größe, an der die Kleinunternehmergrenze hängt60.000 €78.000 €

Dieses Ergebnis ist unvollständig — hier fehlt etwas:

  • Kranken- und Pflegeversicherung sind NICHT gerechnet. Den Zusatzbeitrag setzt jede Kasse selbst fest (§ 242 SGB V); einen bundesweiten Wert gibt es nicht. Trag den Satz deiner Kasse ein, dann rechnet das Modell den Block mit — und das Ergebnis fällt spürbar.
  • Die Gewerbesteuer ist NICHT gerechnet. Den Hebesatz setzt jede Gemeinde selbst fest (§ 16 GewStG), real von 200 bis über 900 Prozent. Trag den Hebesatz deiner Gemeinde ein; liegt dein Gewerbeertrag unter dem Freibetrag, bleibt das Ergebnis null.

Denselben Rechner ohne Vorbelegung öffnen — dort steht auch, wie die Schwelle hergeleitet wird.

Dieses Szenario behalten

Der Rechner speichert nichts — beim nächsten Öffnen fängst du wieder bei den Vorgaben an. Trag deine E-Mail-Adresse ein, dann bekommst du genau diese Rechnung als Übersicht zugeschickt, mit den Zahlen, die du eingegeben hast.

Nur für diese Übersicht und für das, was du danach ausdrücklich abonnierst. In jeder E-Mail steht ein Abmeldelink.

Was kostet dich 5.000 € Umsatz im Monat an Steuer?

Bei 5.000 € Umsatz im Monat und ohne Betriebsausgaben bleibt ein Gewinn von 60.000 € im Jahr. Darauf fallen 14.233 € Einkommensteuer und 0 € Solidaritätszuschlag an. Kranken- und Pflegeversicherung sowie Gewerbesteuer kommen dazu und stehen in dieser Zahl noch nicht drin.

Von 6.000 € zusätzlichem Gewinn im Jahr kommen bei dir 3.623 € an; 2.377 € gehen an Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag, bevor Kranken- und Pflegeversicherung überhaupt gerechnet sind.

Von deinem nächsten Euro Gewinn bleiben dir 60,4 % — und das ist noch vor den Kassenbeiträgen gerechnet. Wer dir einen Bruttozuwachs verspricht, verspricht dir nicht diesen Anteil davon.

Die Rechnung oben steht ohne Betriebsausgaben da, und zwar mit Absicht: jede angenommene Zahl wäre erfunden, und null ist die Annahme, die niemanden in Sicherheit wiegt. Trag deine echten Ausgaben in den Rechner ein, dann sinkt der Gewinn und mit ihm die Steuer.

Zwei Posten fehlen in dieser Zahl, und beide fehlen absichtlich. Der Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse wird von jeder Kasse selbst festgesetzt, der Gewerbesteuer-Hebesatz von jeder Gemeinde. Für beides gibt es keinen bundesweiten Wert, den man hier eintragen könnte, ohne ihn zu erfinden — also steht keiner da, und der Rechner sagt am Ergebnis, welcher Posten ihm fehlt.

Welche Grenze reißt 5.000 € im Monat — und welche nicht?

Zwischen dem Band darunter und 5.000 € im Monat liegt keine Rechtsgrenze. Der Unterschied zur Seite darunter kommt hier allein aus der Progression des Einkommensteuertarifs (§ 32a EStG), der stückweise quadratisch verläuft: jeder weitere Euro Gewinn wird höher belastet als der davor.

Die nächste Grenze über dir liegt bei 69.750 € im Jahr (§ 2 Abs. 2 SVBezGrV). Dir fehlen 9.750 € Jahresumsatz bis dorthin. Ab der Beitragsbemessungsgrenze steigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht weiter. Jeder Euro darüber ist beitragsfrei — der einzige Punkt der ganzen Rechnung, an dem mehr Umsatz relativ günstiger wird.

Die Umsatzbänder auf dieser Seite sind nicht rund gewählt, sondern an diesen Kanten aufgehängt. Zwischen zwei Bändern liegt entweder eine Rechtsgrenze oder ein Tarifsprung; wo weder das eine noch das andere liegt, gibt es keine zweite Seite. Der Nachbarfall steht hier: 20.000 € OnlyFans-Umsatz im Monat als Regelbesteuerung: die Rechnung.

Was ändert der Status Nebenerwerb an dieser Rechnung?

Ein Nebenerwerb wird oben auf dein Gehalt gerechnet, nicht daneben. Dein Gewinn von 60.000 € im Jahr erhöht dein zu versteuerndes Einkommen, und besteuert wird er mit dem Satz, der auf deinem letzten Euro liegt — also mit deinem höchsten, nicht mit deinem durchschnittlichen.

  • Trag im Rechner oben dein Bruttogehalt bei „weitere Einkünfte im Jahr" ein. Ohne diese Zahl kann kein Modell sagen, was von 60.000 € Nebenerwerbsgewinn bei dir ankommt — deshalb steht auf dieser Seite auch keine Nettozahl.
  • Der Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 € gilt für deinen Gewerbebetrieb allein und nicht für dein Gehalt. Bei 60.000 € Gewinn liegst du darüber, und Gewerbesteuer fällt an.
  • Kranken- und Pflegeversicherung laufen bei einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob über den Arbeitgeber. Ob dein Nebenerwerb daran etwas ändert, hängt davon ab, ob er hauptberuflich wird — und das ist eine Frage an deine Krankenkasse, nicht an einen Rechner.
  • Die Tätigkeit bleibt gewerblich, auch nebenbei. Ein Gewerbe ist anzumelden, und die Einkünfte gehören in die Anlage G der Steuererklärung — unabhängig davon, wie klein der Nebenerwerb ist.

Derselbe Umsatz in einer anderen Konstellation ergibt eine andere Zahl: 30.000 € OnlyFans-Umsatz im Monat als Regelbesteuerung: die Rechnung.

Was hat der Betreibersitz mit deiner Steuer zu tun?

Nach dem Recherchestand sitzt der Betreiber von Fansly in den USA. Für deine Einkommensteuer ist das ohne Bedeutung: dein Gewinn ist in Deutschland steuerpflichtig, egal wo die Plattform sitzt. Bedeutung hat der Sitz für die Umsatzsteuer — und genau diese Frage ist für Fansly nicht durch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums geklärt.

  • Betreibergesellschaft nach unserer Recherche: Select Media LLC. Das ist ein Recherchestand und kein Nachweis — prüf es in den Nutzungsbedingungen von Fansly nach, dort steht der Vertragspartner, mit dem du es zu tun hast.
  • Wo die Leistung umsatzsteuerlich erbracht wird und ob die Umkehr der Steuerschuldnerschaft greift (§§ 3a, 13b UStG), ist der meistgestellte und meistfalschbeantwortete Punkt im deutschen Markt. Dieses Modell rechnet deshalb keine Umsatzsteuer auf die Auszahlung von Fansly.
  • Der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG lässt sich trotzdem prüfen, und der Rechner oben tut es: bei 5.000 € im Monat sind das 60.000 € im Jahr. Ob die Kleinunternehmergrenze reißt, ist eine Umsatzfrage und keine Leistungsortfrage.
  • Der Anteil, den Fansly selbst einbehält, geht in diese Rechnung NICHT ein. Für ihn liegt kein aus den Nutzungsbedingungen belegter Wert mit Prüfdatum vor, und ein geschätzter Plattformanteil würde jede Zahl auf dieser Seite verfälschen. Rechne mit dem Betrag, der bei dir ankommt.

Wie rechnest du das von Hand nach?

Sechs Schritte führen von deinem Monatsumsatz zur Steuer: Jahresumsatz bilden, Betriebsausgaben abziehen, Kassenbeiträge als Sonderausgaben abziehen, den Tarif des § 32a EStG anwenden, den Solidaritätszuschlag prüfen und die Gewerbesteuer prüfen. Jeder Schritt unten trägt die Zahl dieser Seite, damit du nachrechnen kannst.

  1. Jahresumsatz bilden. Multipliziere deinen Monatsumsatz mit zwölf. Aus 5.000 € im Monat werden 60.000 € im Jahr. Das ist die Zahl, an der alle Umsatzgrenzen hängen.
  2. Betriebsausgaben abziehen. Zieh alles ab, was durch den Betrieb veranlasst ist (§ 4 Abs. 4 EStG): Ausrüstung, Software, Steuerberatung, anteilige Miete — und die Agenturprovision, falls eine anfällt. Diese Seite rechnet ohne Betriebsausgaben, weil jede angenommene Zahl erfunden wäre; heraus kommt 60.000 € Gewinn.
  3. Kranken- und Pflegeversicherung abziehen. Der Beitrag ist als Sonderausgabe abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) und mindert das zu versteuernde Einkommen. Diese Seite kann ihn nicht beziffern, weil der Zusatzbeitrag deiner Kasse fehlt — trag ihn im Rechner ein, dann sinkt auch die Einkommensteuer.
  4. Einkommensteuer nach dem Tarif rechnen. Setz das zu versteuernde Einkommen von 60.000 € in die Zone des § 32a Abs. 1 EStG ein, in die es fällt: bis 12.348 € null, bis 17.799 € und bis 69.878 € je eine quadratische Formel, darüber 42 % auf jeden weiteren Euro. Ergebnis für diese Seite: 14.233 €.
  5. Solidaritätszuschlag prüfen. Liegt die Einkommensteuer über der Freigrenze von 20.350 €, kommen 5,5 % obendrauf, gekappt auf 11,9 % des übersteigenden Betrags (§§ 3, 4 SolzG). Für diese Seite: 0 €.
  6. Gewerbesteuer prüfen. Runde den Gewerbeertrag auf volle hundert Euro ab, zieh den Freibetrag von 24.500 € ab, multipliziere mit der Steuermesszahl von 3,5 % und dann mit dem Hebesatz deiner Gemeinde. Angerechnet wird sie auf die Einkommensteuer bis zum Vierfachen des Messbetrags (§ 35 EStG).

Diese Rechnung nützt dir auch dann, wenn du nie eine Agentur beauftragst — und genau das ist der Punkt. Eine Seite, die ihre eigene Rechnung verschweigt, damit jemand fragen muss, ist keine Antwort, sondern ein Formular mit Fließtext davor. Ein weiterer Fall zum Vergleich: 50.000 € OnlyFans-Umsatz im Monat als Regelbesteuerung: die Rechnung.

Wo der Weg von Hand bricht

Für einen Monat und einen festen Umsatz geht die Rechnung von Hand. Sie geht nicht mehr, sobald eine Provision, die Umsatzsteuergrenze und der Progressionsverlauf gleichzeitig wirken: die Provision hängt am Umsatz, die Steuer am Gewinn, und beide Größen springen an unterschiedlichen Stellen. Ab dort beginnt die Netto-Schwelle.

Der Grund ist nicht Rechenaufwand. Der Grund ist, dass sich drei Größen gleichzeitig bewegen und an verschiedenen Punkten springen: der Einkommensteuertarif verläuft stückweise quadratisch, die Gewerbesteuer hat einen Freibetrag, die Krankenkasse hat eine Unter- und eine Obergrenze. Wer das von Hand mittelt, mittelt genau die Sprungstellen weg, um die es geht.

Die Netto-Schwelle ist der Umsatzzuwachs in Prozent, den eine Agentur mindestens liefern muss, damit dir nach Provision und nach deutscher Steuer mehr netto bleibt als allein. Der Rechner oben zeigt sie für deinen Fall; unter Netto-Schwelle berechnen steht, wie sie hergeleitet wird und warum sie auch gegen eine Agentur ausfallen darf.

Häufige Fragen

Sind Kranken- und Pflegeversicherung in dieser Zahl enthalten?
Nein. Den Zusatzbeitrag setzt jede Krankenkasse selbst fest (§ 242 SGB V), und einen bundesweiten Wert gibt es nicht — deshalb rechnet dieses Modell den Block gar nicht, statt einen Durchschnitt zu erfinden. Trag den Satz deiner Kasse in den Rechner ein, dann steht der Betrag da. Er ist neben der Steuer der größte Posten.
Ab wann fällt bei 5.000 € im Monat Gewerbesteuer an?
Sie fällt an. Dein Gewerbeertrag von 60.000 € liegt über dem Freibetrag von 24.500 € (§ 11 Abs. 1 GewStG), und der übersteigende Teil wird mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz deiner Gemeinde belegt. Wie viel es ist, hängt an diesem Hebesatz — er reicht real von 200 bis über 900 Prozent, und deshalb steht hier keine Zahl.
Zählt die Provision einer Agentur als Betriebsausgabe?
Ja. Nach § 4 Abs. 4 EStG sind Aufwendungen abziehbar, die durch den Betrieb veranlasst sind, und die Agenturprovision ist es. Für deinen Gewinn ist deshalb egal, ob die Plattform die Agentur direkt bezahlt oder du die Provision weiterreichst. Für deinen Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG ist die Richtung nicht egal — und damit auch nicht dafür, wann die Kleinunternehmergrenze reißt.
Was ändert sich, wenn ich mehr als 5.000 € im Monat mache?
Die nächste Grenze liegt bei 69.750 € Jahresumsatz (§ 2 Abs. 2 SVBezGrV), also 9.750 € über dir. Ab der Beitragsbemessungsgrenze steigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht weiter. Jeder Euro darüber ist beitragsfrei — der einzige Punkt der ganzen Rechnung, an dem mehr Umsatz relativ günstiger wird. Bis dahin steigt deine Belastung stetig mit der Progression des Tarifs, ohne Sprung.
Gilt diese Rechnung auch, wenn ich statt Fansly eine andere Plattform benutze?
Für die Einkommensteuer ja: dein Gewinn ist in Deutschland steuerpflichtig, unabhängig davon, welche Plattform ihn auszahlt. Für die Umsatzsteuer kann der Betreibersitz eine Rolle spielen, und der ist je Plattform verschieden. Solange die Behandlung der Plattformauszahlung nicht amtlich geklärt ist, rechnet dieses Modell für keine Plattform Umsatzsteuer auf die Auszahlung an.